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   LAG Hamm, 04.06.2003 - 4 Ta 355/03   

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https://dejure.org/2003,7569
LAG Hamm, 04.06.2003 - 4 Ta 355/03 (https://dejure.org/2003,7569)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2003 - 4 Ta 355/03 (https://dejure.org/2003,7569)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 4 Ta 355/03 (https://dejure.org/2003,7569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des schutzwürdigen Vertrauens der Partei bei Abänderungsentscheidung; Berücksichtigung von 10 Prozent der Kündigungsabfindung bei vorrangiger Pfändung oder Abtretung; Nachträgliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Überschreitung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 120 Abs. 4 Satz 1 Hs. 1; ; ZPO § 124 Nr. 3 Hs. 1; ; BSHG § 88 Abs. 2 Ziff. 8 Hs. 2; ; BSHG § 88 Abs. 3; ; RPflG § 20 Nr. 4 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des schutzwürdigen Vertrauens der Partei bei Abänderungsentscheidung, Kein Einsatz von 10% der Kündigungsabfindung bei vorrangiger Pfändung oder Abtretung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • LAG Hamm, 29.05.2002 - 4 Ta 320/02

    Zumutbarer Einsatz von 10% der Kündigungsabfindung oder Sozialplanabfindung als

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2003 - 4 Ta 355/03
    In einem solche Fall hat der PKH-Empfänger im Kosteninteresse grundsätzlich mit einem Betrag in Höhe von 10% des Nennwertes einer Kündigungsabfindung für die entstandenen Kosten einzustehen (LAG Hamm v. 03.04.2002 - 4 Ta 636/01, BuW 2002, 748 = LAGReport 2002, 154 = ZVI 2002, 124; LAG Hamm v. 29.05.2002 - 4 Ta 320/02, LAGReport 2003, 125 m. zust. Anm. Schwab).

    Vorliegend ist aber auch noch folgendes zu beachten: Bei ordnungsgemäßer Anordnung der Zahlung des Einmalbetrages im PKH-Bewilligungsbeschluß vom 26.02.2003 hätte als Beitrag zu den Kosten der Prozeßführung von der im vom 07.02.2003 vereinbarten Abfindungssumme von 11.500,00 EUR einen Einmalbetrag von 10% (1.150,00 EUR) zu leisten gehabt (vgl. LAG Hamm v. 29.05.2002 - 4 Ta 320/02, LAGReport 2003, 125 m. zust. Anm. Schwab).

    Weder Gegenforderungen des Arbeitgebers noch die bei höheren Abfindungen abzuführenden Steuern, die den Auszahlungsbetrag tatsächlich verringern, ermäßigen den für die Prozeßkostenhilfe einzusetzenden Betrag von 10% des Nennwertes der Abfindung (LAG Hamm v. 29.05.2002 - 4 Ta 320/02, LAGReport 2003, 125, 126 m. zust. Anm. Schwab).

  • LAG Hamm, 03.04.2002 - 4 Ta 636/01

    Berücksichtigung von Abfindungszahlungen im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2003 - 4 Ta 355/03
    In einem solche Fall hat der PKH-Empfänger im Kosteninteresse grundsätzlich mit einem Betrag in Höhe von 10% des Nennwertes einer Kündigungsabfindung für die entstandenen Kosten einzustehen (LAG Hamm v. 03.04.2002 - 4 Ta 636/01, BuW 2002, 748 = LAGReport 2002, 154 = ZVI 2002, 124; LAG Hamm v. 29.05.2002 - 4 Ta 320/02, LAGReport 2003, 125 m. zust. Anm. Schwab).

    Diese Frage ist zu verneinen, denn die Abfindung muß dem Arbeitnehmer auch tatsächlich zufließen (LAG Hamm v. 03.04.2002 - 4 Ta 636/01, BuW 2002, 748 = LAGReport 2002, 154 = ZVI 2002, 124), was vorliegend nicht der Fall ist.

  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 39/91

    Pfändbarkeit einer Kündigungsabfindung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2003 - 4 Ta 355/03
    Die Kündigungsabfindung nach §§ 9, 10 KSchG wird von einer Abtretungserklärung hinsichtlich des pfändbaren Teils des "monatlichen Einkommens" ebenso erfaßt (OLG Celle v. 08.11.1996 - 4 U 40/95, OLGR Celle 1997, 132, 133) wie von einem formularmäßig erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß über "Arbeitseinkommen" (BAG v. 13.11.1991 - 4 AZR 39/91, RzK I 11c Nr. 8).
  • LAG Köln, 30.09.2003 - 13 Ta 291/03

    Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Anrechnung der Kündigungsschutzabfindung

    Es entspricht zwischenzeitlich der gefestigter Rechtsprechung, dass es sich bei Kündigungsschutzabfindungen aus Prozessvergleichen um anrechenbares Vermögen im Sinne von § 115 Abs. 2 ZPO handelt (vgl. etwa LAG Hamm, Beschluss vom 10.04.2003 - 4 Ta 750/02 - juris; LAG Hamm, Beschluss vom 4.06.2003 - 4 Ta 355/03 - juris; LAG Berlin, Beschluss vom 11.02.1983, EzA § 115 ZPO Nr. 6; LAG Schleswig-Holstein vom 24.06.1987, LAGE § 115 ZPO Nr. 25; LAG Berlin Beschluss vom 05.04.1989, LAGE § 115 ZPO Nr. 34; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.03.1995, LAGE § 115 ZPO Nr. 51; LAG Hamburg, Beschluss vom 13.08.1997, LAGE § 115 ZPO Nr. 52; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.09.1997, LAGE § 115 ZPO Nr. 53; A.A. nur LAG Bremen vom 20.07.1988, LAGE § 115 ZPO Nr. 29; LAG Berlin, NJW 1981, 2775; LAG Hamburg, BB 1980, 1801; zum Meinungsstand insgesamt: Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. 2003, S. 81).
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